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Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine Sonderform der Einkommenssteuer. Diese Steuer muss man auf bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen entrichten. Die Steuerpflicht entsteht zu dem Zeitpunkt, wo der Anleger beziehungsweise der Sparer die Kapitalerträge erhält. Die Stelle, die die Kapitalerträge auszahlt, wie beispielsweise die Sparkasse oder die Bank muss den Steuerabzug vornehmen. Die Kapitalertragssteuer ist im Einkommenssteuergesetz vertraglich geregelt. Die Kapitalertragssteuer gibt es schon sehr lange. Sie wurde 1820 zuerst in Württemberg und dann in Bayern eingeführt. Doch erst seit der Steuerreform im Jahre 1925 werden Kapitalerträge, wie sie auch heute noch existieren, im Rahmen der Einkommenssteuer mit erfasst.