Hinter dem Wort Leerverkauf verbirgt sich ein Begriff aus dem Bank- und Finanzwesen. Damit ist gemeint, dass ein Verkauf von Waren oder Wertpapieren stattfindet, über die der Verkäufer zum Zeitpunkt, wenn er sie verkauft, noch gar nicht verfügt. Damit er seine zukünftigen Lieferpflichten erfüllen kann, muss der Verkäufer sich mit Waren oder Wertpapieren bis zum Erfüllungszeitpunkt eindecken. Das kann er nur tun, indem er die Waren oder Wertpapiere selbst irgendwo käuflich erwirbt.
Da diese Leerverkäufe vor allem Spekulanten zu Gute kommen, gibt es in verschiedenen Staaten die Möglichkeit, die Leerkäufe für eine bestimmte Zeit einzuschränken oder sie sogar ganz zu verbieten. In Deutschland können Leerverkäufe, die inländischen Aktien betreffen, untersagt werden, wenn es durch die Leerkaufe zu einer erheblichen Störung des Marktes kommen könnte.