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Inhaberaktien

Inhaberaktien sind nicht auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Das unterscheidet sie von den Namensaktien. Wer der Inhaber der Aktie ist, kann unmittelbar seine Rechte geltend machen. Wenn Inhaberaktien an der Börse gehandelt werden, geschieht die Übertragung durch Einigung und Übergabe. Aufgrund der einfachen Form der Übertragung ist die Inhaberaktie die am meisten gehandelte Aktienform an der Börse. 90 Prozent der Aktien, die an der deutschen Börse gehandelt werden, sind Inhaberaktien.
Doch auch innerhalb des Segments der Inhaberaktien gibt es Unterschiede. So gibt es zum Beispiel die Stammaktien und die Vorzugsaktien. Das deutsche Aktienrecht lässt es in diesem Fall zu, dass Aktien mit unterschiedlichen Rechten ausgegeben werden.