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Optionsscheine

Optionsscheine werden im Gegensatz zu Optionen nicht unbedingt mit Zugang zur Terminbörse gehandelt. Bei Optionsscheinen handelt es sich um als Wertpapier verbriefte Optionen. Diese wiederum bescheinigen ein Recht, ein bestimmtes Gut zu einem Zeitpunkt in der Zukunft zu verkaufen oder zu erwerben. Der Preis für diesen Verkauf oder Ankauf wird ebenfalls vorher festgelegt. Optionen verbriefen Rechte. Sie können, aber müssen nicht in Anspruch genommen werden. Der Optionskäufer kann sich auch entscheiden, die Option verfallen zu lassen.

Optionsscheine können auch an kleineren Märkten, wie z.B. im sogenannten standardisierten Privatkundengeschäft gehandelt werden. Optionsscheine verbriefen das Recht einen bestimmten Basiswert (Ware) zu einem vor dem Geschäft festgelegten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen oder verkaufen.

Rechnet ein Einkäufer von Schweinebäuchen z.B. mit steigenden Preisen im Winter, so kann er bereits Monate vorher Optionsscheine kaufen, die ihm ein Recht auf einen niedrigeren Preis zusagen. Steigen dann im Winter die Preise auf das von ihm vorausgesagte Niveau, hat er einen Gewinn gemacht. Sind die Zielpreise unter besagtem Niveau, so hat er die Möglichkeit, die Optionsscheine verfallen zu lassen und von seinem Kaufrecht keinen Gebrauch zu machen.