Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Es ist also rein technisch und rechtlich möglich bei mehreren Banken ein Depot zu eröffnen. Aufgrund der unterschiedlichen Tarifstrukturen und der entstehenden Transaktionskosten, Verwaltungskosten und Ordergebühren macht dies jedoch nicht immer Sinn. Es ist vor der Eröffnung eines Depots unbedingt notwendig, sich einen Überblick über die Gebührenstruktur zu verschaffen. Danach empfiehlt sich ein Aktiendepot Vergleich, um die günstigsten Gebührenkonstellationen festzustellen, die im eigenen individuellen Fall vonnöten sind.
Bei einer Depoteröffnung können folgende Gebühren anfallen:
- Grundgebühren – diese werden für die Verwahrung der Wertpapiere und deren Verwaltung verlangt. Es gibt auch Depots, bei denen keine Grundgebühren anfallen.
- Ordergebühren – je nach Umsatzvolumen und Anzahl der gekauften oder verkauften Aktien werden Transaktionsgebühren berechnet. Diese können teilweise recht hoch sein. Es gibt auch Banken, die jeweils eine pauschale Gebühr unabhängig vom Ordervolumen berechnen.
- Limitgebühren – wer bereits vor Ausführung der Order ein Limit setzt, zu dem er kaufen oder verkaufen will, dem werden diese teilweise hohen Gebühren berechnet. Es gibt allerdings auch Banken, die diese Limitgebühren nicht erheben.